Auflagen
und Bestimmungen für das Befahren der Herzoglacke
mit Sportbooten (Kurzfassung):
-
Der naturbelassene rechte Uferbereich (zur Straße)
sowie der Sporn oberhalb des Punktes Strom-km 2007,700+35
darf nicht für die Verheftung von Booten verwendet
werden.
- Der
Betrieb der privaten Lände ist erst ab 01.Juni
(Laichzeit der Fische, Brut- und Nestzeit der Vögel)
gestattet. Das Befahren und Ankern in der Herzoglacke
ist ganzjährig gestattet. Das Verheften an den
Länden ( Ringe) erst ab 1. Juni.
- Die
Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h ist
einzuhalten.
- Im
Bereich der Lände sind ca. alle 10m Ringe angebracht,
die mit Signalfarbe gekennzeichnet sind. Die Boote
werden vor Buganker ( bzw. Heckanker ) liegend mit
einer Achterleine, welche durch den Ring gezogen wird,
mit dem Ufer verbunde
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