Herzoglacke
(Strom-Km 2007,4 RU)

Nebenarm Ankerplatz hinter Leitwerk

 

Auflagen und Bestimmungen für das Befahren der Herzoglacke mit Sportbooten (Kurzfassung):

  • Der naturbelassene rechte Uferbereich (zur Straße) sowie der Sporn oberhalb des Punktes Strom-km 2007,700+35 darf nicht für die Verheftung von Booten verwendet werden.
  • Der Betrieb der privaten Lände ist erst ab 01.Juni (Laichzeit der Fische, Brut- und Nestzeit der Vögel) gestattet. Das Befahren und Ankern in der Herzoglacke ist ganzjährig gestattet. Das Verheften an den Länden ( Ringe) erst ab 1. Juni.
  • Die Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h ist einzuhalten.
  • Im Bereich der Lände sind ca. alle 10m Ringe angebracht, die mit Signalfarbe gekennzeichnet sind. Die Boote werden vor Buganker ( bzw. Heckanker ) liegend mit einer Achterleine, welche durch den Ring gezogen wird, mit dem Ufer verbunde